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Arbeitslosenquote seit 1950
Als arbeitslos gelten in Österreich nur unselbständig Erwerbstätige, die sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitslos melden.
Die österreichische Arbeitslosenquote ist der Anteil der gemeldeten Arbeitslosen am Arbeitskräftepotential (arbeitende und gemeldete Arbeitslose).
Personen in Umschulung sind in der Arbeitslosenquote nicht enthalten.
Als arbeitslos gelten in der EU Personen, die während einer Befragungswoche
- nicht erwerbstätig waren oder
- aktiv einen Arbeitsplatz suchen oder
- sofort (innerhalb von zwei Wochen) eine Arbeit antreten können.
Als erwerbstätig hingegen zählen Personen, die in der Bezugswoche mindestens eine Stunde gearbeitet haben.
Im Gegensatz zur österreichischen Berechnung sind in der EU auch Selbständige Teil des Arbeitsmarktes. Dadurch ist die Arbeitslosenquote der EU immer niedriger als die national berechnete.
Der Wert für 2025 nach EU-Definition ist vorläufig.
Nächste Aktualisierung: Februar 2026
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