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Öffentliches Defizit in Prozent des BIP
EU-Mitgliedstaaten müssen bei der Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion gewisse Kriterien einhalten, die sogenannten Konvergenzkriterien (Maatsrichtkriterien). Diese sind u.a.:
- Das öffentliche Budgetdefizit darf nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen.
- Der öffentliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen.
Die Kriterien haben das Ziel, in der Eurozone eine Harmonisierung der Leistungsfähigkeiten der einzelnen EU-Staaten zu fördern und damit auch eine wirtschaftliche Stabilität zu erreichen.
Wegen der Corona-Krise wurden die Maastrichtkriterien für Haushaltsdefizite der EU-Mitgliedstaaten bis Januar 2024 ausgesetzt.
Nächste Aktualisierung: März 20278
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